Rund um die Pension gibt es immer wieder Verunsicherung und sehr viele Fragen. Mit 1. Jänner 2026 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension verschärft. Außerdem gibt es jetzt eine Teilpension, bei der eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit zulässig ist.
Experte Dr. Sebastian Strasak geht beim Infoabend auf zahlreiche Fragen ein. Etwa wie die Höhe der Pension berechnet wird, wie sich eine Teilzeitbeschäftigung auswirkt, welche Möglichkeiten die neue Teilpension bietet, ob man freiwillig zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Pension einzahlen kann oder worauf es bei einer Witwenpension ankommt.
Zur Anmeldung geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Anmeldelink an die eingegebene E-Mail-Adresse zugestellt, mit der Sie den Anmeldevorgang durchführen können.
Sie möchten sich lieber telefonisch anmelden? Wir sind unter 0800 225522 3636 von Mo bis Fr von 8 bis 12 sowie von Mo bis Do von 14 bis 16 Uhr für Sie erreichbar.